Dienstleistungen

Arbeit & Aufenhalt

Beschaeftigung und berufliche Ausbildung der Auslaender in der Türkei ist an Erteilung einer Arbeitsgenehmigung unterworfen.

Arbeitsministerium ist die federführende Amtsstelle.

Arbeitsministerium bearbeitet und beantwortet eingereichte Dokumente innerhalb von 30 Tagen nach Beratung und Beurteilung mit anderen sachdienstlich interessierten Behörden und Institutionen.

Die Arbeitsgenehmigung gilt gleichzeitig als Aufenthaltsgenehmigung..

Auslaender sollen mit Antrag der Aufenthaltsgenehmigung den Grund deren Aufenthalt in der Türkei, deren finanzielle Lage und wie sie sich die ekonomische Ueberlebung sichern, deklarieren. Ehepartner und Kinder unter 18 können sich bei deren Familie entlang der Genehmigung aufhalten.

Für Auslaender, die keinen Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung und/oder Aufenthaltsgenehmigung haben, nehmen Sie bitte mit Elit Global Kontakt auf. Bestimmungen und erforderliche Dokumente sind auf Anfrage verfügbar.

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Bitte für naehere Information Kontakt aufnehmen

Arbeits/Aufenthaltsgenehmigung
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